Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Terminvereinbarungen
Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
Reklamation
Schadensersatz
Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung
Verwendung von Fahrzeugfotos zu Werbezwecken
Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
Preise / Pauschalpreise
Fahrzeugüberführung
Sonstiges
GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossene Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle unter www.carglow-wennigsen/pakete-preise abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggeber unter www.carglow-wennigsen.de/agbs abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.
1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
TERMINVEREINBARUNGEN
2.1 Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine schriftlich Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2 Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
NICHTEINHALTUNG VON TERMINVEREINBARUNGEN
3.1 Die von den Vertragsparteien getroffene Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
3.2 Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber dem Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 25,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
REKLAMATION
4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
4.2 Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3 Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
SCHADENSERSATZ
5.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eine vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstiges Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lack, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen oder Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4 Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren, (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännische angebracht wurden, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1 dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wir die Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5 Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1 dieser AGB keine Haftung.
5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
SCHRIFTLICHE DOKUMENTATION DES FAHRZEUGZUSTANDES VOR AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch die schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeugs wobei die Schäden nach Möglichkeit auf mit Fotos dokumentiert werden sollten. z.B. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
VERWENDUNG VON FAHRZEUGFOTOS ZU WERBEZWECKEN
Wir behalten uns das Recht vor, Fotos von bei uns aufbereiteten Fahrzeugen zu erstellen und für unsere Werbezwecke (z.B. auf unserer Webseite, in sozialen Medien oder Printmedien) zu verwenden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters veröffentlicht. Sollte der Kunde der Nutzung widersprechen, kann dies jederzeit schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN
7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in diesen AGBs vermerkt sind.
7.3 Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 und 7.2 getroffene Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
PREISE / PAUSCHALPREISE
8.1 Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
8.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderliche ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzliche zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentie
FAHRZEUGÜBERFÜHRUNG
9.1 Der Anbieter bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
9.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführende Tätigkeit sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. (vgl. § 6). Gleichzeitig dient dieses als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
9.3 Das Fahrzeug des Auftraggeber ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.
SONSTIGES
10.1 Erfüllungsort ist Wennigsen (Deister).
10.2 Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Hannover.
10.3 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.